کانون دفاع از حقوق بشر در ایران

بر اساس قانون و مذهب حاکم زن به عنوان نصف انسان محسوب می گردد عملاً بسیاری از مواد اعلامیه جهانی حقوق بشر نقض شده و زیر پا گذاشته می شود .

Alle 5 Stunden passiert im Iran eine Menschenrechtsverletzung

Vereinssatzung

 

 § 1 Name und Sitz des Vereins

A . Der Name des Vereins lautet `` Vereinigung zur Verteidigung der Menschenrechte im Iran".

B .1 Der Verein hat seinen Sitz im Lagerhaus Kultur Zentrum Schilderstrasse 12-19 Bremen.

B . 2 Verschiedene Delegationen in Deutschland

 

§ 2 Zweck und Ziel des Vereins

Die "Vereinigung zur Verteidigung der Menschenrechte im Iran" ist ein politischer, gesellschaftlicher und kultureller Verein, der für die Durchführung der Menschenrechte im Iran gegründet worden ist. Der Verein ist wegen der Durchführung seiner Ziele unabhängig von der iranischen Regierung und Oppositionen.

Mit der "Vereinigung zur Verteidigung der Menschenrechte im Iran" sollen menschenrechtliche, gesellschaftliche Organisationen, das Volk von Iran sowie die Menschen der Welt angesprochen werden. Der Verein und seine Mitglieder gelten als aktive Menschenrechtsverteidiger.

Der Verein unterstützt die Menschenrechtskonvention der UN um die Verletzung der Menschenrechte im Iran zu unterbinden. Deswegen hat er eine Charta formuliert in der folgende Punkte enthalten sind:

1        Enthüllung der Menschenrechtsverletzung , Verbrechen, Verrat und Intrigen der Regierung der Mullahs durch Massenmedien (Presse, Radio, Internet etc.).

2        Kampf gegen Rassismus

3        Mithilfe bei anderen Menschenrechtorganisationen .

4        Verteidigung der Asylrechte und Kampf gegen die Vernichtung der Asylrechte.

 

§ 3 Die aktiven Gemeinden

A       Deutschland

B       Alle Länder, in denen Iraner leben.

C       Alle Länder, in denen Asylanten wohnen.

 

§ 4 Amtliche Charta

A       Mitgliederversammlung

B       Kontrollausschuss

C       Vorstand

D      Delegationen

E       Durchführende Komitees

F        Presse

G      Sekretariat

H       Kasse

 

A . Mitgliederversammlung:

Alle 3 Monate wird eine Mitgliederversammlung stattfinden (in den Monaten März, Juni, September und Dezember).

Bemerkung: Die monatliche Versammlung hat die Verfügung der Mitgliederversammlung.

Die Tätigkeitsfelder und die Wahl der Mitglieder und Verantwortlichen werden durch Mehrheit der Stimmen (mindestens 50% +eine Stimme)der Anwesenden festgelegt.

 

Der Macht der Mitgliederversammlung:

A- Absetzung und Einsetzung des Vorstandes, des Kontrollausschusses und des Sekretariats sowie die Verantwortlichen der Komitees, der Redaktion und der Vertretungen.

B- Änderung der Vereinsatzung.

C- Bestimmung des Mitgliedsbeitrags.

D- Überwachung der laufenden Administrationen des Vereins

E- Treffen der Entscheidungen über die Ziele des Vorstandes

F-Auflösung des Vereins, bei notwendig

G- Alle Entscheidungen die durch die Mitgliederversammlung fallen sind gesetzlich und müssen durchgeführt werden

 

B . Kontrollausschuss:

Der Kontrollausschuss besteht aus maximal drei Mitgliedern. Er wird von der Mitgliederversammlung für eine bestimmte Dauer gewählt. Er überwacht die Tätigkeiten des Vereins.

 

C . Vorstand:

Der Vorstand besteht aus den drei folgenden Personen:

1.  Vorsitzenden

2.  Stellvertretenden Vorsitzenden  

3.  Kassierer.

4. Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliedversammlung auf die Dauer von einem Jahr ausgewählt.

5. Es gibt eine Wahlfreiheit bei der Vorstandswahl. Jeder kann unter den folgenden Voraussetzungen als Vorstandsmitglied gewählt werden:

 Der Kandidat muss den Pass und die Aufenthaltsgenehmigung des Landes, wo er / sie wohnt, haben.

 Kandidat muss Verantwortlich für eine Vertretung oder für ein Komitee für die Dauer von einem Jahr sein.

Vorstandsmitglieder dürfen nur für zwei Zeitabschnitte gewählt werden. Für das dritte Mal müssen sie für die Dauer von einem Jahr kein Vorstandsmitglied sein.

 

Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Drittel der Vorsandsmitglieder anwesend sind.

Der Vorstand überwacht die Fähigkeiten der gewählten Komitees, Vertretungen, Presse und andere Organisationen.

Korrespondenzen und offizielle Briefe haben Gültigkeit sofern sie vom Vorstandvorsitzenden oder dem Stellvertreter mit der Befugnis des Vorsitzenden unterschrieben und gestempelt worden sind.

 

D . Delegationen:

Vertretungen werden durch die Zulassung des Vereins in den verschiedenen Städten in Deutschland gebildet. Weitere Niederlassungen bzw. Vertretungen können mit der Erlaubnis vom Verein gebildet  werden. Die Vertreter werden aus Mitgliedern, angesichts ihrer schriftlichen Anträge und ihrer Gemeinden, mit der Genehmigung der Vorstandssammlung gewählt.

Jede Vertretung muss mindestens drei Mitglieder haben.

 

E . Komitees:

Der Verein kann gemäß seines Bedarfs Komitees bilden. Der Verein hat zur Zeit die folgenden Komitees:

1 Frauen Komitee

2 Propaganda Komitee

3 Public Relation Komitee

4 Verteidigung der Religionsrechte Komitee

Die Aktivitäten der Komitees werden vom Vorstand überwacht.

 

Die Aufgaben der Komitees:

Der Verantwortliche des Komitees wird aus aktiven Mitgliedern auf die Dauer von einem Jahr gewählt. Die müssen sich dabei aktiv beteiligen, um neue Mitglieder zu finden. Sie haben außerdem besondere Aufgaben. Der Kostenaufwand der Komitees wird vom Vorstand übernommen.

 

F . Veröffentlichungen und Massenmedium:

 Der Verein hat eine Webseite und ein Rundschreiben mit dem Namen "Bashariat". Sie sind die offiziellen Kommunikationswege des Vereins. 

Veröffentlichung:

Die Mitglieder von der Veröffentlichung werden von der Mitgliederversammlung  gewählt und bestehen aus dem Hauptschriftleiter, dem Schriftleiter, der Deutschsprache-Abteilung und Redaktion.

Die Mitgliederversammlung überwacht die Veröffentlichungen.

Der Hauptschriftleiter des Massenmediums wird von der Mitgliederversammlung gewählt.

Massenmedium:

Der Vorstand und die Hauptverantwortlichen von Web-Seiten werden auch von der Mitgliederversammlung ausgewählt.

 

G . Sekretariat:

Korrespondenzen und deren Archivierung übernimmt das Sekretariat.

Verantwortlicher des Sekretariates wird von der Mitgliederversammlung gewählt dessen Aktivitäten der Vorstand überwacht.

 

H . Kassenwart:

Der Verantwortliche für die Vereinskasse wird von der Mitgliederversammlung gewählt und der Vorstand überwacht dessen Aktivitäten.

 

Ein Teil des Vereinseinkommens kommt von Mitgliedsbeiträgen. Der Vorstand überwacht die Einzahlungen. Die Mitgliederversammlung darf die Höhe des Mitgliedbeitrags ändern.

Die Kosten von mehr als 100 Euro sind zu bezahlen, wenn die Mitgliederversammlung es genehmigt hat.

Der Kassenwart ist verpflichtet, die Kostenbelege der Mitgliedversammlung vorzulegen.

Der Verein darf  von staatlichen und sozialen Organisationen Hilfsmittel erhalten.

 

§5 Mitgliedschaft:

Mitglied kann jede Person werden, die sich mit der Satzung einverstanden erklärt und die die Ziele des Vereins fördern will.

Die Personen, die unter 18 Jahre alt sind, müssen die Einverständniserklärung der Eltern vorlegen.

Der Verein hat aktive und passive Mitglieder. Ein aktives Mitglied ist der, der mindestens in einem Komitee Mitglied ist und regelmäßig an monatlichen Sitzungen teilnimmt. Ein passives Mitglied ist der, der nur den Mitgliedsbeitrag bezahlt und kein Komitee-Mitglied ist.

Voraussetzungen für die Kündigung der Mitgliedschaft :

1.  Freiwilliger Rücktritt des Mitglieds

2.  Kündigungen des Mitglieds von dem Vorstand sollten diese Personen nicht die Ziele des Vereines einsehen oder sich schlecht benehmen.

3.  Nichtteilnahme an drei hintereinender stattfindende Sitzungen oder nicht bezahlen von dem jährlichen Beitrag

4.  Tod des Mitglieds

 

§6 Mitgliedsbeitrag:

a.   Jedes Mitglied hat 96 Euro im Jahr als Mitgliedsbeitrag zu bezahlen.

b.   Bei Anmeldung muss 10 Euro Bearbeitungsgebühr bezahlt werden.

Die Mitglieder die Möglichkeit den Mitgliedsbeitrag in Raten zu bezahlen.

 

§7 Vereinsvermögen:

Die "Vereinigung zur Verteidigung der Menschenrechte im Iran" ist ein kultureller und sozialer Verein der jedoch keine wirtschaftliche Aktivität hat. Nach der Auflösung des Vereins gehört das Vereinsvermögen der Bundesregierung oder anderen Organisationen, die aktiv für die Rechte der Menschen kämpfen.

 

§8 Auflösung des Vereins:

Über die Auflösung des Vereins entscheidet eine hierfür besonders einberufene Mitgliederversammlung mit mindestens drei Viertel Mehrheiten der vertretenen Stimmen.

Der Verein muss auch dann aufgelöst werden wenn weniger als fünf Personen Mitglied sind und keiner im Besitz eines gültigen Passes ist.

 

 Vereinigung zur Verteidigung der Menschenrechte im Iran

Email: info@vzvmiran.de

Tel: +49 174 679 15 38

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