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شماره جدید بشریت

 

بایگانی 39   

Menschenrechte für Flüchtlinge und Vertriebene

Aboalghasem Mohammadi

Asylrecht

Jeder Mensch hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen. So jedenfalls will es Artikel 14 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948. Trotzdem besitzen politisch Verfolgte nach dem Völkerrecht keinen individuellen Anspruch auf Asyl. Die Gewährung oder Ablehnung von Asyl gehört vielmehr zu den Rechten eines souveränen Staates. Daran ändert auch das Genfer Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge von 1951 nichts, in der lediglich die rechtliche Absicherung des einmal gewährten Asyls geregelt ist.

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ging über die Regeln des Völkerrechts weit hinaus und räumte politisch Verfolgten ein subjektives Recht auf Asyl ein. Artikel 16 Absatz 2 Satz 2 bestimmte: "Politisch Verfolgte genießen Asylrecht." Bei der Formulierung dieses Grundrechtes standen die Mütter und Väter des Grundgesetzes unter dem Eindruck des enormen Flüchtlingselends nach dem Zweiten Weltkrieg und der Tatsache, dass viele politisch Verfolgte während des Dritten Reiches ihr Leben nur dadurch retten konnten, dass sie von anderen Ländern aufgenommen wurden. Als unverzichtbaren Kerngehalt des Asylrechts sah man an, dass Schutzsuchende an der Staatsgrenze nicht zurückgewiesen und nicht in einen möglichen Verfolgerstaat oder einen Staat, in dem die Gefahr der weiteren Abschiebung in einen Verfolgerstaat besteht, abgeschoben werden dürfen.
Solange die Zahl der Asylsuchenden relativ gering war, blieb das Grundrecht auf Asyl unumstritten. Seit den siebziger Jahren traten jedoch zunehmend Probleme auf:

Während andere europäische Staaten Aufnahmequoten für Asylsuchende festsetzten und überwiegend nach nationalem Interesse entschieden, blieb es in der Bundesrepublik Deutschland Behörden und Gerichten überlassen, herauszufinden, wer wirklich politisch verfolgt worden ist oder wer aus wirtschaftlichen Gründen um Asyl bittet. Die Zunahme kriegs- und bürgerkriegsähnlicher Zustände in verschiedenen Teilen der Welt ließ den Strom der Flüchtlinge in die Bundesrepublik Deutschland seit Mitte der siebziger Jahre erheblich anschwellen. Trotz erster einschränkender Maßnahmen in den achtziger Jahren stieg die Zahl der Asylbewerber mehr oder weniger kontinuierlich auf die Rekordmarke von fast 440000 Personen im Jahr 1992.

Stammten die Flüchtlinge in den fünfziger und sechziger Jahren überwiegend aus kommunis-tischen Ländern Europas, kamen die meisten in den achtziger und neunziger Jahren aus Staaten der Dritten Welt, vor allem aus der Türkei, aus dem Irak und Iran, aus Afghanistan, Pakistan, Sri Lanka und Teilen Schwarzafrikas. Ihre Integrations-fähigkeit ist aufgrund der kulturellen und ethnischen Unterschiede häufig geringer. Abgenommen haben Toleranz und Aufnahme-bereitschaft in der deutschen Bevölkerung. In breiten Schichten überwiegen die Furcht vor einem Ansteigen der Kriminalität sowie die Vorstellung von einer unnötigen Belastung der öffentlichen Kassen. Durch eine Änderung des Artikels 16 des Grundgesetzes versuchte die Bundestagsmehrheit deshalb 1993, den Zustrom von Asylbewerbern nach Deutschland nachhaltig einzudämmen. Nach dem neuen Artikel 16a genießen politisch Verfolgte zwar weiterhin Asyl, allerdings kann sich nicht mehr auf den Schutzbereich dieses Grundrechtes berufen, wer aus einem sogenannten "sicheren Drittstaat" einreist. Dazu zählen neben den Staaten der Europäischen Union alle Länder, die die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 anerkennen, da davon ausgegangen wird, daß Asylsuchende bereits dort Sicherheit finden können. Asylgewährung in Deutschland hängt somit weniger von tatsächlich erlittener Verfolgung als von der Wahl des Fluchtweges ab.Im Zuge dieser Politik wurde auch die sozialrechtliche Stellung von Asylbewerbern mehrfach eingeschränkt. Während das Anerkennungsverfahren läuft, dürfen Asylbewerber die Gemeinde oder den Landkreis, denen sie zugewiesen wurden, in der Regel nicht verlassen. Wenn ihnen behördlicherseits eine "Arbeitsgelege-nheit" angeboten wird, müssen sie diese annehmen und erhalten dafür pro Stunde lediglich eine "Aufwandsen-tschädigung" von zwei DM. Soweit Arbeitseinkommen und privates Vermögen zur Bestreitung des Lebens-unterhaltes nicht reichen, bekommen Asylbewerber eine Unterstützung, die deutlich unter der Sozialhilfe liegt und vielfach aus Sachleistungen besteht.

Asylrechtsänderung
Politisch Verfolgte genießen Asylrecht. Dieses Grundrecht für ausländische Flüchtlinge gilt fort. Es gewährt demjenigen Schutz, der - um es mit den Worten einer früheren Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu sagen - bei Rückkehr in seinen Heimatstaat aus politischen Gründen Verfolgungsmaßnahmen für Leib und Leben bzw. Beeinträchtigungen seiner persönlichen Freiheit zu erwarten hat und dessen Lage so aussichtslos ist, daß er nirgendwo in seinem Heimatstaat frei von staatlicher politischer Verfolgung leben kann.Diese Definition zum Umfang des Asylrechts wird von vielen Kritikern nur allzu oft ignoriert. Sie galt aber bereits vor dem Asylkompromiss und entspricht der Rechtspraxis aller asylgewährenden Staaten. Deutsch-land ist allerdings das einzige Land der Erde, das jeden einzelnen Asylantrag unter Würdigung des individuellen Verfolgungsschicksals prüft.

[...] Das Asylrecht gibt aber nirgends auf der Welt einen Anspruch, sich den Staat seiner Wahl als Zufluchtsort auszusuchen. Deshalb: Wer aus einem sicheren Drittstaat einreist, bedarf nicht mehr des Schutzes in Deutschland, ebenso wenig wer aus einem sicheren Herkunftsland kommt. Für ihn gibt es kein Bleiberecht bei uns. Das Streben nach besseren (wirtschaftlichen) Lebensbedin-gungen kann, so verständlich es sein mag, nicht berücksichtigt werden.

An unserer großzügigen Hilfe für tatsächlich Verfolgte hat der Asylkompromiss nicht gerührt. Das belegen nüchterne Zahlen. Wurden 1992/93 25585 Personen vom Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (BAFI) als asylberechtigt anerkannt, so waren es 1994/95 43676 Personen. Weiterhin entfallen knapp die Hälfte aller Asylanträge in Westeuropa auf Deutschland. Wir haben darüber hinaus mit ca. 350000 Bürgerkriegsflüchtlingen aus dem ehemaligen Jugoslawien fast ebenso viele aufgenommen wie alle anderen Länder zusammen. Insgesamt hielten sich Ende 1995 ca. 1,6 Millionen (!) ausländische Flüchtlinge in Deutschland auf. Die Aufwendungen allein für Asylbewerber und Bürgerkriegsflüchtlinge überstiegen auch 1995 wieder deutlich die 10000 Millionen-Dom-Grenze

Ist es angesichts dieser Fakten noch angebracht, von einem "Leerlauf des Asylrechts" und von "Inhumanität" zu sprechen? Alle Forderungen nach einem "flexibleren und humaneren" Asylrecht sind im Übrigen bislang die Antwort schuldig geblieben, wie dies aussehen und bezahlt werden soll. Wie müssten die Zahlen lauten, um die Kritiker zufrieden zu stellen? Welche zusätzlichen Einschnitte ins soziale Netz würden hingenommen? [...]

Günter Beckstein, "Nach den Asylrechtsents-cheidungen des Bundesverfassungsgerichts", in: Evangelische Verantwortung 9/96, S. 1 f.Wenn heute ein junger Mann aus dem Irak über den Landweg nach Deutschland kommt und hier um politisches Asyl nach Artikel 16 des Grundgesetzes bittet, wird er es nicht bekommen. Hätte der Iraki [...] sein Asylbegehren fünf Jahre früher vorgebracht, dann wäre er heute in Deutschland als politisch Verfolgter voll anerkannt und, viel wichtiger, vor einer Abschiebung in sein Heimatland vollkommen sicher. Denn bis zum 30. Juni 1993, dem Tag, bevor die Grundgesetzän-derung zum Asylrecht in Kraft trat, galt für alle Menschen, die in die Bundesrepublik kamen, der Satz: "Politisch Verfolgte genießen Asylrecht".Seit dem 1. Juli 1993 ist dies anders. [...] Seitdem ist es für Asylsuchende schwer geworden. Denn das Grundrecht auf Asyl ist seither nur noch eingeschränkt gültig. "Oft wird gar nicht mehr geprüft, ob jemand politisch verfolgt wird", sagt Anni Kammerlander vom Münchner Beratungs- und Behandlungsze-ntrum für Flüchtlinge und Folteropfer Refugio. "Inzwischen wird der Flüchtling überwiegend danach gefragt: Wie bist du nach Deutschland gekommen?"Das immense Interesse der Beamten an den Fluchtwegen der Menschen hat einen einfachen Grund: die Drittstaatenregelung. Sie ermöglicht es der Bundesrepublik seit der Reform, Flüchtlingen, die über ein Nachbarland oder über ein anderes EU-Land eingereist sind, einen Antrag auf Asyl schlichtweg zu verweigern. Zwar ist diese Regelung nur eine von mehreren Einschränkungen im Asylrecht - auch Flüchtlinge aus einem als verfolgungsfrei eingestuften Herkunftsland erhalten kein Asyl - aber rein zahlenmäßig trifft die Drittstaatenklausel die Asylbewerbermeisten Flüchtlinge: Mehr als 90 Prozent der 1992 anerkannten Asylbewerber kamen über sogenannte sichere Drittstaaten nach Deutschland. [...]Enorme Bedeutung hat seit der Asylrechtsände-rung auch die Prüfung der Identität bekommen. Unterstellt wird dabei, der Flüchtling habe ein falsches Heimatland angegeben, um nicht als jemand identifiziert zu werden, der aus einem sicheren Herkunftsland kommt, in das er umgehend zurückgeschoben werden könnte. [...] "Wenn sich da jemand in Widersprüche verstrickt, dann ist das Asylverfahren eigentlich gelaufen", weiß die Refugio - Mitarbeiterin.Eines hat man mit dem neuen Asylrecht erreicht: Es kommen weniger Flüchtlinge nach Deutschland. Suchten 1992 noch fast eine halbe Million Menschen hierzulande Asyl, waren es im vergangenen Jahr nur noch knapp über 100000. Und die Zahl der Abgeschobenen steigt. Allein 1997 wurden 38000 Menschen in ihre Heimat zurückgeschickt. [...]Berit Schmiedendorf, "Wie bist du nach Deutschland gekommen?", in: Süddeutsche Zeitung vom 26. Mai 1998.Pro und kontra Asylrecht Die Handhabung des Asylrechts gehört trotz der im Bundestag beschlossenen Grundgesetzän-derung und eines bestätigenden Urteils des Bundesverfassungs-gerichts von 1996 immer noch zu den umstrittenen Themen der Innenpolitik in Deutschland: Die Befürworter restriktiver Maßnahmen weisen immer noch auf eine vermeintlich große Zahl von "Scheinasylanten" hin. Der relative Wohlstand in der Bundesrepublik Deutschland locke viele Personen an, die nicht politisch verfolgt würden. Selbst wenn ihr Asylantrag am Ende als offensichtlich unbegründet abgelehnt werde, hätten sie bei allzu liberaler Auslegung des Asylrechts Zeit, das nötige Startkapital für eine Existenzgründung in der Heimat oder einem anderen Land zu verdienen. Der deutschen Bevölkerung gingen dabei zahlreiche Arbeitsplätze verloren, weil die "Wirtschaftsflüchtlinge" auch zu ungünstigeren Bedingungen Arbeit annähmen. Schlimmer sei jedoch die Tatsache, dass durch die Ausländer die öffentliche Sicherheit zunehmend gefährdet werde. Opfer seien aber auch in vielen Fällen die Asylsuchenden selbst. Professionell arbeitende Schlepperorganisationen schleusten gegen Wucherpreise Ausländer in die Bundesrepublik Deutschland ein und brächten sie häufig um ihr ganzes Vermögen. Von solchen Menschenhändlern betrogen, bliebe manchen von ihnen nur noch der Weg in die illegale Prostitution und in die Kriminalität. Die Verfechter eines liberaleren Asylrechts geben dagegen zu bedenken, dass die derzeitige Behandlung von Asylbewerbern einer Verletzung von Menschenrechten gleichkommt (zum Beispiel Freiheit der Person, Freizügigkeit, etc.) und der Rechtsschutz keineswegs ausreiche. Der Anteil aller ausländischen Flüchtlinge und Asylbewerber an der Gesamtbevölkerung in der Bundesrepublik Deutschland mache einen geringen Prozentsatz aus. In Anbetracht der Tatsache, dass die Hauptlast des Weltflüchtlingsproblems von den Ländern der Dritten Welt getragen werde, dürfe die Asylgewährung in der Bundesrepublik Deutschland nicht von der Lage auf dem Arbeitsmarkt abhängig gemacht werden. Eine allzu enge Definition des Flüchtlingsbegriffes verbiete sich zudem deswegen, weil etliche diktatorische Regierungen auch die Wirtschaft ihres Landes ruiniert hätten, so dass die Grenzen zwischen einer Flucht aus politischen und aus wirtschaftlichen Gründen fließend würden. Am neuen Asylrecht bemängeln Menschenrechts-organisationen, dass bei einer Einreise aus einem sicheren Drittstaat eine Einzelfallprüfung nicht mehr stattfindet und Deutschland seine Verantwortung an die Nachbarstaaten delegiert. Nicht auszuschließen sei eine Kettenabschiebung, bei der ein Flüchtling wieder dorthin gelangt, wo ihm Gefahr für Leib und Leben droht. Insbesondere wird kritisiert, dass deutsche Behörden bei Abschiebungen von abgelehnten Asylbewerbern und nur zeitweise geduldeten Ausländern, zum Beispiel Bürgerkriegs-flüchtlingen aus dem ehemaligen Jugoslawien, oft keine Rücksicht auf die tatsächliche Menschen-rechtssituation in den jeweiligen Heimatländern nehmen. Die Menschenwürde verletzte es zudem, wenn unbescholtene Menschen in Haft genommen werden, um ihre Abschiebung sicherzustellen. Aufsehen erregten einige Fälle, wo es abgelehnten Asylbewerbern zwar gelang, kirchlichen Schutz zu erhalten, Behörden aber ein Kirchenasyl nicht anerkannten und gewaltsam eine Auslieferung erzwangen.

Migration und Asyl Freilich ist die Beschneidung des in Artikel 14 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte postulierten Rechts auf Asyl derzeit keine spezifisch deutsche Erscheinung, sondern wird in zunehmende Masse von allen wohlhabenden Staaten der Welt praktiziert. Solange Migrantinnen und Migranten über dringend benötigte Qualifikationen verfügen, durch ihre Herkunft mit dem Zielland verbunden sind oder dort ihr Vermögen investieren wollen, stellt die Aufnahme im Allgemeinen kein Problem dar. Für alle anderen stehen die Chancen schlecht, da die Industrieländer keinen Bedarf für eine Masseneinwanderung sehen. Insofern werden durch das Migrationsverhalten des "armen Südens" folgende Fragen an den "reichen Norden" aufgeworfen:Können die wohlhabenden Länder auf Dauer den Einwanderungszustrom aus dem Süden verhindern oder begrenzen, ohne dass der Weltfrieden gestört wird? Lassen sich die "Inseln der Reichen" mit der universalen Geltung von Menschenwürde und Menschenrechten in Einklang bringen? Welche politischen, wirtschaftlichen und sozialen Maßnahmen sind in ärmeren Staaten notwendig, um große Fluchtbewegungen im Ansatz zu verhindern, und welche Rolle spielt dabei die Verwirklichung von (kollektiven) Menschen-rechten? Wie kann Menschenwürde geschützt werden, wenn die Last der Migration auf wirtschaftlich schwächere Drittstaaten abgewälzt wird, Bürgerkriegsflüchtlingen die Anerkennung als "politisch Verfolgte" mit dem Argument verweigert wird, ihrem Schicksal fehle der individuelle Charakter einer Verfolgung, die internationale Staatengemeinschaft (noch) nicht in der Lage ist, Menschen in Schutzzonen wirksam zu verteidigen, wie das Beispiel Bosnien gezeigt hat? Ohne Zweifel ist diese Problematik so umfangreich und vielschichtig, dass es keine schnellen und immer eindeutigen Antworten geben kann. Dennoch wäre etwas mehr Verständnis und Solidarität mit Menschen auf der Flucht, wo immer sie sich aufhalten, ein wichtiger Schritt zur Verwirklichung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und zu mehr Frieden.

 

 

 

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